Hausgarten

Hausgarten – Gartensachverständiger Thomas Bauer

Die Tätigkeiten im Hausgartenbereich, Grünflächen von Mehrfamilienhäusern (WEG), öffentlichen Grünflächen und Freizeitgärten sind nachfolgend thematisch zusammengestellt. Wenn Sie auf nachfolgendes Vorschaubild klicken, vermittelt Ihnen die Bildergalerie Eindrücke von Ortsterminen.

Wertermittlung

Die Wertermittlungen können sich auf einzelne Gehölze und Pflanzen beziehen, wobei hier häufig von der Gehölzwertermittlung oder Baumwertermittlung gesprochen wird.
Beim Verkauf eines Grundstückes ist bei hochwertig angelegten Gärten eine Wertermittlung sinnvoll, um einen angemessenen Verkaufspreis erzielen zu können. Umgangssprachlich wird häufig vereinfachend von „Garten schätzen lassen“ gesprochen.
Auch äußere Ereignisse, wie der öffentliche Eingriff in das Grundstück, wie Straßenausbau, Gleisausbau oder Hochwasserschutz können es erfordern, dass eine Wertermittlung notwendig wird.

In der Regel wird vom Vorhabensträger, also der Kommune, der Gemeinde, der Stadt, der Deutschen Bahn oder dem Wasserwirtschaftsamt, um nur einige zu nennen ein Sachverständiger beauftragt, um die Werte festzustellen. Sollten Zweifel an den Ergebnissen aufkommen, kann eine Überprüfung durchgeführt werden. Hierfür werden die Werte fallabhängig nach geeigneten Verfahren ermittelt.
Bei Gehölzen wird der Wert in der Regel nach der Methode Koch, die vom BGH anerkannt ist, bestimmt.

Beweissicherung

Unterschieden werden private Beweissicherungen und gerichtliche Beweissicherungen.

Private Beweissicherungen werden z.B. vor Baumaßnahmen durchgeführt, um den Zustand von Pflanzungen und Baulichkeiten aufzunehmen.
Bei Ausschachtungsarbeiten für Baulichkeiten wie z.B. Keller oder anderen Gebäuden kann eine Dokumentation des Ausgangszustandes von grenznahem Baubestand für den Streitfall sehr wichtig sein.
Im Schadensfall (Beschädigungen oder Absterben von Pflanzen) kann dann der Nachweis erbracht werden, dass der Schaden z.B. auf die Baumaßnahme zurückzuführen ist.
Auch im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen, Vergleichen kann eine Dokumentation des Zustandes erforderlich werden.
Während oder nach Baumaßnahmen durch den Garten bzw. Garten- und Landschaftsbaubetrieb kann insbesondere bei größeren Projekten oder auch Unstimmigkeiten eine Beweissicherung erforderlich sein.
Beweissicherungen können dazu dienen Fehler und Mängel vor einer Beseitigung zu erfassen, um ggfs. im Nachgang Ansprüche und Forderungen zu bewerten.
Gerichtliche Beweissicherungen werden im Rahmen von Streitigkeiten die vor Gericht gehen sollen, oder bereits vor Gericht verhandelt werden, beauftragt.
Hierbei wählt das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus, der aufgrund seiner Bestellung für ein Fachgebiet die Fragestellungen beantworten kann.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der ausgewählte Sachverständige auch für die Fragestellungen zuständig sein soll.
Im Regelfall findet ein Ortstermin mit den (Streit-)Parteien und deren Rechtsvertreter(innen) statt, um z.B. Galabauleistungen, Überhänge, u.ä. aufzunehmen und die notwendigen Messungen für ein Beweissicherungsgutachten durchzuführen.
Nach dem Ortstermin wird die Beweissicherung an das Gericht geschickt, damit dieses den Parteien die Exemplare zukommen lässt.
Aufgrund der Beweissicherung können sich weitere Fragestellungen ergeben, die dann über das Gericht an den Sachverständigen zur Beantwortung weitergeleitet werden.

Gutachten

Gutachten werden von Privatleuten, Gerichten, Versicherungen, Städten und Hausverwaltungen in Auftrag gegeben. Die Aufgabenstellung kann bei grundsätzlichen Fragen beginnen (z.B. wurde die Leistung fachgerecht erstellt?) und bei Problemlösungen oder erst mit der Abnahme von Fertigstellungsmaßnahmen enden.
Gutachten sind in der Regel so aufgebaut, dass nach einer Beschreibung der Fragestellung auf die allgemeinen fachlichen und rechtlichen Grundlagen eingegangen wird. Anschließend stellt die Faktenerhebung und die Dokumentation im Mittelpunkt. Die fachliche Beurteilung der konkreten Fragen schießen das Gutachten ab. Die Gutachten können in folgende Gruppen zusammengefasst werden:

  • Private Gutachten
  • Gerichtliche Gutachten
  • Verischerungsgutachten
  • Andere Gutachten

Private Gutachten können sowohl die Fragestellung aufweisen, ob überhaupt Mängel vorhanden sind (z.B. im Rahmen einer Bauabnahme), als die Frage beantworten, wie eine mögliche Mängelbehebung durchgeführt werden kann.Häufig handelt es sich bei Privatgutachten um Beweissicherungsgutachten, die die Situation vor Ort dokumentieren und die erforderlichen Maßnahmen darlegen.
Im Rahmen dieser Gutachten stehen Dokumentation, fachliche Beurteilung und Beratung im Vordergrund. Im Rahmen der Beratung kann auf aus fachlicher Sicht zusätzliche auf wichtige Aspekte hingewiesen werden.Gerichtliche Gutachten werden von Gerichten im Rahmen eines Rechtsstreites beauftragt.
Bei diesen Gutachten hält sich der Sachverständige exakt an die Fragestellungen des Gerichts (Beweisbeschluss oder Verfügung). Ein Aufbringen von Neuen, ggfs. aus fachlicher Sicht auch relevanten Aspekten durch den Sachverständigen ist nicht vorgesehen.
Die Formulierung des Beweisbeschlusses ist daher für einen Ortstermin die Grundlage, anhand dessen die Fragen mit den Parteien abgearbeitet werden.
Die Gutachten erhalten die Parteien über Ihre Rechtsanwälte(innen) vom Gericht.
Zusätzliche, nicht im Beschluss aufgeführte Aspekte können über die Rechtsvertretung dann in das Verfahren eingebracht werden.
Versicherungsgutachten können sowohl von der Versicherung, als auch vom Geschädigten beauftragt werden.
Es ist sicher immer empfehlenswert den Schaden von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen begutachten zu lassen.
Häufig werden von Versicherungen, insbesondere bei größeren Schadenssummen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt.
Nach dem Schadensereignis ist zuerst zu klären, welche Versicherung zuständig ist, und wer den Sachverständigen beauftragt.
Andere Gutachten ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl an sehr unterschiedlichen Gutachten.
Anwälte, Hausverwaltungen, Städte und Firmen beauftragen gutachterliche Stellungnahmen zu neuen Fragestellungen, um eine fachlich einwandfreie Vorgehensweise aufgezeigt zu bekommen.
Würdigungen, also die fachliche Überprüfung und Bewertung von Gutachten, Beweissicherungen oder Stellungnahmen die von anderen Sachverständigen oder Firmen erstellt wurden, sind für den Auftraggeber von großem Wert und sind hier zu erwähnen.
Auf längere Dauer ausgelegte Aufträge für die Kontrolle, Überwachung von Zielsetzungen oder Schadensverläufen sind hierbei zu nennen.

Nachbarschaftsrecht

Folgende Messungen und Beurteilungen werden vom Sachverständigen Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Thomas Bauer häufig durchgeführt.

  • Messungen des Schattenwurfes und der Beschattungszeiträume
  • Altersbestimmung (Pflanz- und Eingriffszeitbestimmung)
  • Beurteilung von Pflegemaßnahmen
  • Grenzabstandsmessungen
  • Feststellung Überhang und Beeinträchtigung
  • Wertermittlung, z.B. bei unerlaubten Eingriffen

Neben diesen häufig angefragten Themenkomplexen wird auch Ihre individuelle Fragestellung gründlich und sachverständig geprüft und beurteilt.
In nachfolgender Bildergalerie sollen einige Messungen und Beurteilungen vorgestellt werden.

Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot?

Dann rufen Sie mich an unter
Tel. Augsburg (Hauptsitz): +49 (0) 821 66 104 85
Tel.: +49 (0) 8161 976 9746
Mobil: +49 (0) 179 666 4881
oder schreiben eine E-Mail an: info@gartenbewertung.de
oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wichtig:

6 + 3 =