Publikationen
Nachfolgend Auszüge der Qualifikationen des Sachverständigenbüro Thomas Bauer
Es sind bereits zahlreiche Veröffentlichungen erfolgt.
- Recht im Kleingarten (Rehm Verlag)
- Wertermittlung im Kleingarten, Praktischer Ratgeber für das Kleingartenwesen in Bayern (LBK)
- Bundeskleingartengesetz, Textsammlung mit Einführung (Rehm Verlag)
- Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau (Forum Verlag)
- Artikel in der Fachzeitschrift “Der Bayerische Bürgermeister” (Rehm Verlag)
- Artikelserie im Kleingartenmagazin (Kleingartenmagazin)
- Artikel in der Grünen Schriftenreihe des BDG (Bundesverband Deutscher Gartenfreunde)
- Artikel in der Fachzeitschrift “Der Fachberater” (Der Fachberater)
Neben den Veröffentlichungen hat Thomas Bauer in den Expertengremien der Ministerien und Verbände für folgende Wertermittlungsrichtlinien mitgewirkt:
Bayern:
Richtlinien für die Wertermittlung von Anpflanzungen und Anlagen in Kleingärten nach § 11 Abs.1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) (Herausgeber Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V.)
Baden-Württtemberg:
Richtlinien für die Wertermittlung von Anpflanzungen und Anlagen in Kleingärten nach § 11 Abs.1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) (Herausgeber Verband der Kleingärtner Baden-Württemberg)
Exemplarisch sollen folgende vier Veröffentlichungen näher vorgestellt werden:
- Wertermittlung im Kleingarten, Praktischer Ratgeber für das Kleingartenwesen in Bayern
- Bundeskleingartengesetz, Textsammlung mit Einführung
- Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau
- Artikel in der Fachzeitschrift “Der Bayerische Bürgermeister”
Handbuch Ratgeber Kleingartenbewertung
Das Handbuch „Wertermittlung von Kleingärten – Praktischer Ratgeber für die Wertermittlung im Kleingartenwesen in Bayern“ habe ich als Autor zusammen mit der Landesfachberaterin des Landesverbandes bayerischer Kleingärtner e.V. (LBK), Frau Feiner geschrieben.
Die Erstauflage war bereits im Juni 2021, nun knapp eineinhalb Jahre nach dem Erscheinen ist die Auflage bereits vergriffen.
Der Ratgeber Kleingartenbewertung, der die Wertermittlungsrichtlinen für Kleingärten in Bayern erklärt und Hilfestellungen für eine korrekte Wertermittlung (umgangssprachlich auch Schätzung genannt), bietet hat sehr viel positive Resonanz erhalten.
Das Vorwort fasst das weite Feld der Wertermittlung schön zusammen
„Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde!
Wir freuen uns, Ihnen mit diesem Handbuch/Handreichungen rund um die Bewertung erstmals ein handliches Taschenbuch zur Verfügung stellen zu können, das sich umfassend mit einem Thema, das im Rahmen der Übergabe eines Kleingartens zentral ist, beschäftigt.
Sie werden in diesem sehr praktisch ausgerichteten Buch nicht nur die aktuellste Richtlinie zur Wertermittlung des LBK finden, sondern darüber hinaus zahlreiche Informationen und Hintergründe, die das Thema sowohl historisch als auch rechtlich und sozial einordnen. Ebenso finden Sie eine Vielzahl praktischer Beispiele, die den Umgang mit der Richtlinie als auch Ihre Arbeit als Bewerterin oder Bewerter unterstützen sollen.
Unser Anspruch war es, dieses doch „eher trockene“ Thema so aufzubereiten, dass neben der „reinen Lehre“ der Wertermittlung auch Aspekte Eingang finden, die das Thema auf unterhaltsame und gut illustrierende Art und Weise darstellen. Meist ist es ein praktisches Beispiel, das vieles klarer und deutlicher werden lässt, als jede Theorie es jemals könnte. Wir hoffen, das ist uns gelungen und freuen uns auf Ihr Feedback und Ihre Anregungen.
Die Entwicklung der Wertermittlungsrichtlinie ist eng verbunden mit dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Dieses sieht in seiner Fassung vom 28.2.1983 zwar einen Entschädigungsanspruch für den Fall der Verpächterkündigung, nicht aber für den Fall des Pächterwechsels vor. Im Lauf der Jahre kristallisierte sich heraus, dass jedoch auch ein finanzieller Ausgleich für die Werte, die ein aufgebender Pächter durch die kleingärtnerische Nutzung geschaffen hatte, ermöglicht werden sollte.
Bei Beendigung eines Pachtverhältnisses hat ein Pächter somit Anspruch auf angemessene Entschädigung, d. h. auf einen nach den Richtlinien ermittelten Preis. Die Entschädigung orientiert sich am sozialen Charakter des Kleingartenwesens, der insbesondere einkommensschwächeren Personen oder jungen Familien das Pachten eines Kleingartens inklusive Übernahme der vorhandenen Einrichtungen und Anpflanzungen ermöglichen soll. Darum sind beispielsweise nur einfache Ausführungen einer Laube entschädigungsberechtigt – ergo würde das einst eingebaute, dreifach verglaste Fenster nur zum „einfachen Wert“ in die Ermittlung einfließen.
Es geht im Kern also um den rechten Maßstab, der bei einer Wertermittlung anzulegen ist; die Bewertungsrichtlinien geben Ihnen diesen Maßstab vor. Wenn Sie dann vor Ort bei der Bewertung neben der aktuellsten Richtlinie des LBK auch noch das Bundeskleingartengesetz, den Unterpachtvertrag und die Gartenordnung des Vereins oder Verbandes, in dem sie schätzen, zur Hand haben, sind Sie gut gerüstet für die darauf folgende Ermittlung des Wertes des Gartens samt seiner Anpflanzungen und Baulichkeiten. Dazu dann aber mehr in den folgenden Kapiteln dieses Buches, insbesondere ab Seite 45, in denen sich alles um die gute fachliche Praxis der Bewertung dreht.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen, alles Gute für Ihre Schätzungen und Bewertungen sowie stets einen grünen Daumen beim Gärtnern!“
Sehr stolz sind wir über den Umstand, dass noch kein einziger Fehler gefunden wurde. Die Vorbereitungs- und Erstellungszeit von knapp zwei Jahren war folglich gut investiert.
Wir hoffen, den Ratgeber Kleingartenbewertung bald in neuer evtl. ergänzter Auflage über den LBK herausgeben zu können.
Textsammlung zum Bundeskleingartengesetz
Als Mitautor hat Thomas Bauer in der Textsammlung mehrere Kapitel verfasst.
Die handliche Sammlung bietet dazu neben dem Text des Bundeskleingartengesetzes u.a. Auszüge:
- aus den Bauordnungen der Länder,
- aus den Kommunalabgabengesetzen der Länder,
- aus dem BGB,
- aus den Bewertungsgesetzen der DDR und des Bundes,
- sowie aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.
Die verständliche Einführung gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen von Kleingärten. Zusätzlich wurden nun auch Ausführungen zur Bewertung von Kleingärten aufgenommen. Mit der Textsammlung hat der am Kleingartenrecht Interessierte eine zuverlässige Hilfe und Kurzinformation zur Hand. Im 12. Praktiker-Kommentar zum Bundeskleingartengesetz wird ebenfalls auf die Textsammlung Bezug genommen.
Baustellenhandbuch
Als Mitautor hat Thomas Bauer im Baustellenhandbuch mehrere Kapitel verfasst.
Das Baustellenhandbuch wird vom Verlag wie folgt beschrieben:
Erstmals im Taschenformat alle wichtigen Vorgaben zum Garten- und Landschaftsbau zur Hand!
Selbst ein Profi kann auf der Baustelle nicht immer alle aktuellen Vorgaben und Normen im Kopf haben –
trotzdem müssen vor Ort häufig schnelle Entscheidungen getroffen werden.
Denn gerade bei Garten- und Landschaftsbauprojekten
greifen viele völlig unterschiedliche Gewerke und Tätigkeiten ineinander, die koordiniert und entsprechend der zahlreichen Richtlinien
korrekt ausgeführt werden müssen. Fehlentscheidungen können dabei schnell den vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen sprengen!
Das aktuelle „Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau“ hilft durch Skizzen und Ausführungshinweise
sowie praktische Checklisten alle Vorgaben direkt vor Ort sicher und korrekt umzusetzen.
aktuell bereits in der 6. Auflage verfügbar.
Auszug aus dem Inhalt:
- Grundlagen zur Ausführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten
- Bundesnaturschutzgesetz 2010
- Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege nach DIN 18916 und 18919
- Pflanzarbeiten
- Saatarbeiten
- Mauern und Stützmauern
- Zugänge: Treppen, Rampen, barrierefreie Nutzung
- Fassadenbegrünung
- Dachbegrünung
Der bayerische Bürgermeister
Artikel in der Fachzeitschrift. Zusammenfassung:
Kleingartenanlagen stellen einen wichtigen Teil des öffentlichen Grüns dar und werden von Verpächtern wie Städten und Kommunen besonders behandelt. Kleingartenanlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Bundeskleingartengesetz (BKleingG), müssen für diesen unter anderem eine ausreichende kleingärtnerische Nutzung, welche eine der wichtigsten Abgrenzungen zu anderen Nutzungsformen darstellt, vorweisen können. Durch die fachkundige Hilfe und Kontrolle der Städte und Kommunen können die Kleingartenvereine die relevanten Vorgaben dauerhaft erfüllen. Nachfolgend wird dargestellt, welche Punkte bei einer Prüfung der Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung relevant sind.
Im zweiten Artikel wurde zu Bewirtschaftungsmängeln und deren Bewertung Stellung bezogen.
Zusammenfassung:
Verwilderte und stark vernachlässigte Kleingartenparzellen stören den Frieden in der Kleingartenanlage u.a. durch Samenflug. Zu den Aufgaben der Verpächter und Kleingartenvereinen gehört es, den Zustand aller Parzellen zu kontrollieren und ggfs. regulierend einzugreifen. Bei der Beurteilung des Zustandes einer Kleingartenparzelle kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob es sich um Pflegerückstände oder um erhebliche Bewirtschaftungsmängel handelt. Auch besteht eine Unsicherheit, wie mit naturnahen alternativen Gartengestaltungskonzepten umzugehen ist. Nur bei erheblichen Bewirtschaftungsmängeln, die idealer Weise fachkundig anhand einer Checkliste erfasst und dokumentiert werden, können unter Berücksichtigung der Formvorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), nach einer entsprechenden Abmahnung rechtswirksame ordentliche Kündigungen gem. § 9 Abs.1 Nr. 1 BKleingG verwirklicht werden.
Im dritten Artikel der Ausgabe 4/2017 wird zum Thema Laube und Baulichkeiten im Kleingarten Stellung gezogen.
Zusammenfassung:
Die Baulichkeiten in einer Kleingartenparzelle prägen diese entscheidend. Es ist daher zwingend darauf zu achten, dass die Vorgaben des BKleingG bezüglich Größe und Ausstattung, bzw. weiter einschränkende, planungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen eingehalten werden. Idealer Weise sind (mindestens jährliche) Überprüfungen der Parzellen notwendig, um einen Wildwuchs an neuen Baulichkeiten zu verhindern. Gegen unzulässige Maßnahmen ist gemäß BKleingG § 9 (1) 1 vorzugehen. Bei Baulichkeiten, die die Vorgaben des § 3 BKleingG nicht einhalten und seit längerem bestehen, sollte spätestens bei Pächterwechsel ein möglicher Bestandsschutz einzelfallabhängig geprüft werden und gefordert werden, dass unzulässig errichtete Baulichkeiten zurückgebaut werden.
Weitere Informationen: